Schon der erste Satz der einleitenden „Definition“ ist falsch, insbesondere ist er weder inhaltlich noch formal akzeptabel. Der zweite Satz ist oberflächlich formuliert und banal. In dem dritten Satz ist die Formulierung „spricht man von“ nicht akzeptabel, weil so etwas nicht Bestandteil einer Definition sein kann. Der vierte Satz – „Mit Hilfe einer Gleichung drückt man aus, dass beide Seiten einander gleich sind oder gleich sein sollen“ – ist quasi selbstreferentiell, denn hier wird „Gleichung“ auf „gleich“ zurückgeführt, ohne zu klären, was „gleich“ ist (was übrigens nicht trivial ist!). Die Mitteilung bezüglich „Fibonacci“ als Namensgeber von „Gleichung“ ist nicht belegt, weil dies in der angegebenen Quelle nirgends formuliert wird, auch ist diese Quelle qualitativ unseriös.<br /> | Schon der erste Satz der einleitenden „Definition“ ist falsch, insbesondere ist er weder inhaltlich noch formal akzeptabel. Der zweite Satz ist oberflächlich formuliert und banal. In dem dritten Satz ist die Formulierung „spricht man von“ nicht akzeptabel, weil so etwas nicht Bestandteil einer Definition sein kann. Der vierte Satz – „Mit Hilfe einer Gleichung drückt man aus, dass beide Seiten einander gleich sind oder gleich sein sollen“ – ist quasi selbstreferentiell, denn hier wird „Gleichung“ auf „gleich“ zurückgeführt, ohne zu klären, was „gleich“ ist (was übrigens nicht trivial ist!). Die Mitteilung bezüglich „Fibonacci“ als Namensgeber von „Gleichung“ ist nicht belegt, weil dies in der angegebenen Quelle nirgends formuliert wird, auch ist diese Quelle qualitativ unseriös.<br /> |