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§7 der Satzung der Gesellschaft für Didaktik der Mathematik enthält den Passus:
''Personen, die sich um die Mathematikdidaktik oder um die Gesellschaft für Didaktik der Mathematik verdient gemacht haben, kann nach Beratung mit dem Beirat durch einstimmigen Beschluss des Vorstands die Ehrenmitgliedschaft angetragen werden.''

Bisher wurde die Ehrenmitgliedschaft den folgenden Mitgliedern angetragen:
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