Außerdem wählt jede Fachgesellschaft 1-2 Stellvertreterinnen oder Stellvertreter ohne Stimmrecht. Die stimmberechtigten Mitglieder der Kommission wählen aus den Reihen der stimmberechtigten Mitglieder auf 3 Jahre eine/einen Vorsitzende/n. | Außerdem wählt jede Fachgesellschaft 1-2 Stellvertreterinnen oder Stellvertreter ohne Stimmrecht. Die stimmberechtigten Mitglieder der Kommission wählen aus den Reihen der stimmberechtigten Mitglieder auf 3 Jahre eine/einen Vorsitzende/n. |